Allgemeine Buchungsbedingungen

1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von der NAJU Thüringen in Textform bestätigt worden ist.


2. Zahlung des Teilnahmebeitrags
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Zusendung des Infoblattes zur Veranstaltung ist der komplette Teilnahmebeitrag bis zum genannten Termin zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen muss der Teilnahmebeitrag vor Beginn der Veranstaltung vollständig bezahlt sein.


3. Leistungen & Leistungsänderungen
Die Leistungen der NAJU Thüringen sind den Leistungsbeschreibungen im Veranstaltungsprogramm und dem Infoblatt zur Veranstaltung zu entnehmen. Änderungen und Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der NAJU Thüringen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die NAJU Thüringen verpflichtet sich, den/die Teilnehmer*in über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich ist. Bei erheblichen Änderungen der Veranstaltungsleistungen besteht ein Rücktrittsrecht.


4. Abmeldung/Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
Der/die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei der NAJU Thüringen. Tritt der/die Teilnehmer*in vom Reisevertrag zurück oder tritt die Veranstaltung nicht an, so kann die NAJU Thüringen Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich möglich anderweitige Verwendungen der Veranstaltungsleistungen zu berücksichtigen.
Die NAJU Thüringen kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschalieren.
Bei Rücktritt nach der Anmeldung wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erhoben. Bei Rücktritt ab 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent des Preises erhoben und ab dem dritten Tag vor der Veranstaltung 100 Prozent des Beitrags.

Ausnahme: Es sei denn es wird ein Ersatz gefunden bzw. es rückt ein/e Teilnehmer*in von der Warteliste nach. Die NAJU Thüringen kann dem Eintritt des/der Ersatzteilnehmer*in widersprechen, wenn diese/r den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner/ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der/die ursprüngliche Teilnehmer*in der NAJU Thüringen als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis.

 

Der Nichtantritt einer Veranstaltung ohne Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.


5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der/die Teilnehmer*in einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus andern, nicht von der NAJU Thüringen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des/der Teilnehmer*in auf anteilige Rückerstattung.


6. Rücktritt & Kündigung durch die NAJU Thüringen
Die NAJU Thüringen kann bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn z.B. die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die NAJU Thüringen ist verpflichtet, den/die Teilnehmer*in über eine zulässige Veranstaltungsabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmendenzahl oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Die NAJU Thüringen kann den Reisevertrag jederzeit kündigen, wenn der/die Teilnehmer*in ungeachtet einer Abmahnung der Camp- oder Freizeitleitung die Veranstaltung nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Camp- und Freizeitarbeit der NAJU Thüringen oder gegen die Weisungen der Veranstaltungsleitung verstößt. Die Veranstaltungsleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärung von der NAJU Thüringen bevollmächtigt und berechtigt:

  • bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen;
  • bei Volljährigen auf Kosten des/der Teilnehmer\*in den Reisevertrag zu kündigen.

In beiden Fällen behält die NAJU Thüringen den vollen Anspruch auf den Veranstaltungspreis.


7. Außergewöhnliche Umstände
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die NAJU Thüringen als auch der/die Teilnehmer*in den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt kündigen. Wird der Vertrag gekündet, so kann die NAJU Thüringen für erbrachte oder noch zu erbringende Veranstaltungsleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


8. Haftung der NAJU Thüringen
Die NAJU Thüringen haftet für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistungen. Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem/der Teilnehmer*in hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt die NAJU Thüringen insoweit Fremdleistungen, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Die NAJU Thüringen haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der/die Teilnehmer*in ausdrücklich hinzuweisen ist und die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.


9. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung der NAJU Thüringen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beträgt die Höhe der Mindestanforderungen der gesetzlichen Vorschriften, soweit ein Schaden des/der Teilnehmer*in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die NAJU Thüringen für einen dem/der Teilnehmer*in entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die NAJU Thüringen haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Museumsbesuche, Konzerte) und die in der Beschreibung der Veranstaltung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.


10. Mitwirkungspflicht
Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der/die Teilnehmer*in ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Veranstaltungsleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der/die Teilnehmer*in schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der/die Teilnehmer*in kann bei einem Veranstaltungsmangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Veranstaltungsmangel die Veranstaltung kündigen, wenn der NAJU Thüringen eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt wird. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmer*in gerechtfertigt ist. Eine Mängelanzeige nimmt die Veranstaltungsleitung entgegen.


11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der/die Teilnehmer*in innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Veranstaltungsende gegenüber der NAJU Thüringen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der/die Teilnehmer*in Ansprüche nur geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden war.


12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Jena.


13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Buchungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Herausgeber: NAJU Thüringen (NAJU im NABU Thüringen e.V.), Leutra 15, 07751 Jena, Tel.: 03641-215410, Fassung 01/2021